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Bahnordnung

 

1.

Die Benutzung der Rennstrecke ist nur nach Entrichtung einer Benutzungsgebühr (5€ oder 10er Karte 40€) oder eine gültigen Mitgliedschaft bei RC-Club-Großheubach erlaubt. Vor Inbetriebnahme eines ferngelenkten Fahrzeuges hat eine Anmeldung beim Streckenwart oder dessen Vertreter zu erfolgen.

2.

 Die Benutzung der Rennstrecke und des gesamten Geländes geschieht auf eigene Gefahr. Das Betreiben eines kraftstoffbetriebenen Modellautos ist nur mit einer entsprechenden Haftpflichtversicherung erlaubt.

 

3.

Vor Inbetriebnahme des Senders ist der Nutzer verpflichtet, andere auf seine Frequenz hinzuweisen. Der Sendekanal ist an der Sendertabelle „Fahrerstand“ einzutragen.

 

4.

Jeder Nutzer hat das Gelände sauber zu verlassen.

 

5.

 Jeder Fahrer hat sein Fahrzeug aus Umweltschutz- und Lärmbelästigungsgründen mit einem Auspuff / Schalldämpfer auszurüsten:  Grenzwert 96dB.

 

6.

Bei Unfällen auf der Bahn besteht grundsätzlich keine Haftungsverpflichtung zwischen den Fahrern und dem RC-Club-Großheubach. Ausgenommen hiervon sind vorsätzliche herbeigeführte Karambolagen. Im Zweifelsfalle gilt die Aussage von Anwesenden.

 

7.

 Die Mitglieder des RC-Club-Großheubach haben die Pflicht, Fahrzeuge auf Fahrtauglichkeit zu prüfen und gegebenenfalls das Fahren zu untersagen.

 

8.

 Zuschauer betreten das Gelände auf eigene Gefahr und haben sich nur in den dafür vorgesehenen Bereichen aufzuhalten. Den Anweißungen der Vereinsmitglieder ist folge zu leisten. Kinder und Hunde sind im Streckenbetrieb an der Hand zu führen.

 

 

9.

****Aus Sicherheitsgründen  sollte jedes RC - Modellsportgerät mit einem Fail – Save - System ausgerüstet sein****

 

 

                • Vielen Dank für Ihr Verständnis
                • RC-Club-Großheubach